Betriebliche Ersthelfende können nur diejenigen sein, die in Erster Hilfe ausgebildet sind. Gemäß den Anforderungen der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (§ 26, DGUV Vorschrift 1) hat der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine ausreichende Anzahl an betrieblichen Ersthelfenden zur Verfügung stehen.
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfende durchzuführen.