Erste Hilfe Kurse im Betrieb

Betriebliche Ersthelfende können nur diejenigen sein, die in Erster Hilfe ausgebildet sind. Gemäß den Anforderungen der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (§ 26, DGUV Vorschrift 1) hat der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine ausreichende Anzahl an betrieblichen Ersthelfenden zur Verfügung stehen.

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfende durchzuführen.

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe für alle Interessierten gibt Ihnen Sicherheit für Notfälle in Freizeit und Beruf.

Die Erste Hilfe Fortbildung ist ein Auffrischungs- und Vertiefungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

Der Kurs wendet sich speziell an Mitarbeitende einer Krippe, KiTa, Grundschule oder der Tagesbetreuung.

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe für alle Interessierten gibt Ihnen Sicherheit für Notfälle in Freizeit und Beruf.

Die Erste Hilfe Fortbildung ist ein Auffrischungs- und Vertiefungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

Der Kurs wendet sich speziell an Mitarbeitende einer Krippe, KiTa, Grundschule oder der Tagesbetreuung.