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Kurs für Erste Hilfe beim Deutschen Roten Kreuz

Breitenausbildung / Kurse

Helga Glöde
Tel.: 06192 2077-44
E-Mail: ausbildung@drk-maintaunus.de

DRK Kreisverband Main-Taunus e.V.
Schmelzweg 5
65719 Hofheim am Taunus

Menschen in Not brauchen Hilfe.
Diese Hilfe nennt man:
Erste Hilfe.
Beim Deutschen Roten Kreuz können Sie Erste Hilfe lernen.
Dazu gibt es einen Kurs.
Erste Hilfe ist sehr wichtig.

In dem Kurs lernen Sie Erste Hilfe:

Wenn ein Mensch blutet.
Wenn ein Mensch einen Knochen-Bruch hat.
Wenn ein Mensch sich verbrannt hat.
Wenn sich ein Mensch mit einer sehr giftigen Flüssigkeit verletzt hat.
Man sagt auch: Verätzung.
Wenn ein Mensch etwas Giftiges gegessen oder getrunken hat.

Sie lernen die Erste Hilfe mit vielen Übungen.
Damit können Sie einem Menschen in einem Not-Fall helfen.
Denn einen Not-Fall kann es immer geben.
Zum Beispiel bei der Arbeit.
Oder in der Frei-Zeit.

Für wen ist der Kurs geeignet?

Der Grundlehrgang Erste-Hilfe Ausbildung richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen als Betriebssanitäter eingesetzt werden sollen. Es sind keine Vorkenntnisse notwendig.

Dauer und Kosten

Dauer: 9 Unterrichtseinheiten (8 Stunden)

Kosten: In der Regel übernehmen Ihr Betrieb bzw. die Berufsgenossenschaft die Kosten, siehe Details unter "Kostenübernahme für betriebliche Ersthelfer". 

Kostenübernahme für betriebliche Ersthelfer

Für die Abrechnung durch die Berufsgenossenschaft
bringen Sie bitte am Kurstag das ausgefüllte Formular, unterschrieben durch den Arbeitgeber mit. https://bg-formular.de/index/index.php

Kursteilnehmer, die das Formular nicht mithaben, müssen die reguläre Kursgebühr von 55 Euro vor Ort in bar entrichten.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über mögliche Besonderheiten. Einige Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen stellen zusätzliche Anforderungen an die Kostenerstattung der Kursgebühren.

Die folgenden Besonderheiten sind uns bekannt:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe: Sie müssen vorab einen Gutschein beantragen
    Link zur Seite der BGN
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Die Ausbildung muss vorab beantragt werden.
    Link zur Seite der BGW
  • Unfallversicherung Bund und Bahn (UVBB): Sie benötigen vorab eine Kostenübernahme-Bestätigung, diese muss dem BG-Formular beigefügt sein
    Link zur Seite der UVB
  • Unfallkasse Hessen (UKH) : Sie benötigen einen Berechtigungsschein für die Ausbildung
    Link zur UKH

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