Nach den Bestimmungen der Berufsgenossenschaften müssen in Produktionsbetrieben 10% und in Verwaltungen 5 % der Beschäftigten eines Betriebes Ersthelfer sein. Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfer durchzuführen.